Jawoll – Justitia hat gesprochen: Der Unverfrorenheit, die die Betreiberin von www.hausfrauenseite.de, Carola Enning, auf Ihrer Website so leichtfertig veröffentlichte, wurde nun ein juristischer Riegel vorgeschoben. Der Schutzverband Dresdner Stollen e.V., respektive dessen aufmerksame Dresdner Anwälte, hatten auf der Website augenscheinlich das Rezept mit dem Titel “Dresdner Stollen®” vorgefunden und sogleich ein Einschreiben mit Rückschein auf den Postweg gebracht, in dem sie die Autorin darüber aufklärten, dass das Backwerk nur dann als Dresdner Stollen® bezeichnet werden dürfe, wenn er den Anforderungen der Kollektivmarkensatzung des Schutzverbandes entspreche.
Und überhaupt und sowieso könne ein echter, geschützter Dresdner Stollen® nur in Dresden von einem Mitgliedsbetrieb des Schutzverbandes gebacken werden. Basta!
Die hausfrauenseite.de reagierte prompt: Der einstige Dresdner Stollen® heißt dort nun “Kein Dresdner Stollen”, und wer mag, kann sich auf der Seite an einer Online-Umfrage beteiligen zu dem Titel: “Wie sollen wir den Stollen nennen, der kein Dresdner Stollen mehr ist?” Über 26 Prozent der Teilnehmer stimmten übrigens bis dato für “Paragraphen-Stollen”. Sehr gut, Frau Enning – Humor ist gegen jurisdiktiven Nonsens doch allemal die beste Medizin… hier geht’s zur Hausfrauenseite.

Danke für die Blumen
…sehr gern – wir fanden und finden die Re-Aktion klasse. Weiterhin viel Erfolg! //rd